Graduiertenförderung

Auf der Grundlage des Graduiertenförderungsgesetzes - GradFG des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.07.2001 (GVBl. LSA Nr. 35/2001 S. 318), Änderung vom 11.03.2011 (GVBl. LSA S. 488), letzte Änderung vom 10.12.2015 (GVBl. LSA 613) und der dazu erlassenen Graduiertenförderungsverordnung - GradFVO vom 02.06.1992 (GVBl. LSA S. 402), Änderung vom 01.08.2001 (GVBl. LSA Nr. 35/2001S. 322), Änderung vom 09.07.2011 (GVBl. LSA S. 384), letzte Änderung vom 04.02.2016 (GVBl. LSA S. 52) werden an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg jährlich Promotionsstipendien vergeben.

Hinweis:

Eine Bewerbung ist erst nach erfolgreichem Hochschulabschluss möglich.

 

Folgende Bewerbungsunterlagen sind an das Dekanat der FHW einzureichen:

  1. Antrag auf Promotionsförderung,
  2. Tabellarischer Lebenslauf,
  3. Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und Erläuterungen zu Vorarbeiten für das Vorhaben *,
  4. Inhaltliches Arbeitsprogramm (inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und der Vorgehensweise) und zeitliches Arbeitsprogramm (detaillierter Zeitplan)*,
  5. Bereitschaftserklärung einer Professorin, Hochschul- oder Privatdozentin/eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zur Übernahme der wissenschaftlichen Betreuung,
  6. Gutachten von der Betreuerin/dem Betreuer der Dissertation und einer weiteren Professorin oder Hochschuldozentin/eines weiteren Professors oder Hochschuldozenten über das Vorliegen der fachlichen Förderungsvoraussetzungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und die wissenschaftliche Bedeutung des Forschungsvorhabens,
  7. Nachweis über die erfolgreichen Hochschulabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und der Urkunden der Hochschulabschlüsse (z.B. Bachelor und Master, Diplom, Magister)
  8. Nachweis der Einkommensverhältnisse in Form einer unterschriebenen tabellarischen Auflistung mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Kopie des Steuerbescheides, Kopie des Arbeitsvertrages, Kopien Lohnbescheinigungen, o. Ä.), maßgebend ist das Kalenderjahr der Antragstellung (gem. GradFVO §4 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 a Abs. 2).
  9. Bei ausländischen Bewerber*innen ist die Prüfung des Hochschulabschlusses zur Zulassung für die Promotion durch das Dezernat für Studienangelegenheiten (K31-2 - Promotion) erforderlich.
  10. Bei chinesischen, vietnamesischen und mongolischen Bewerber*innen ist zusätzlich eine Überprüfung der akademischen Leistungsnachweise von der Akademischen Prüfstelle in Peking (APS) einzuholen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Lobe vom Studierendensekretariat.
  11. ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises

Die Vergabe der Promotionsstipendien erfolgt zum 1. Juli und zum 1. Januar.
Zur Sicherung einer entsprechenden Bearbeitungszeit sind die Anträge auf Promotionsförderung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen je nach Förderbeginn bis 15. April bzw. bis 15. Oktober in den entsprechenden Dekanaten der Fakultäten einzureichen.

Die Vergabe der Promotionsstipendien erfolgt in der Regel zweimal im Jahr zum 01.01. und zum 01.07. Zur Sicherung einer entsprechenden Bearbeitungszeit sind die Anträge auf Promotionsförderung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 15. Oktober für einen Förderungsbeginn zum 01. Januar, 15. April für einen Förderungsbeginn zum 01. Juli Im Dekanat der Fakultät für Humanwissenschaften (z.Hd. von Frau Conrad) einzureichen. Die Antragsunterlagen der Punkte 1 – 7 sind parallel als eine PDF-Datei dem Dezernat Studienangelegenheiten, Studierendensekretariat Promotion/Gebühren an folgende E-Mail zu senden: christin.lobe@ovgu.de

[*] Antragstellungen für die FHW sind entsprechend der DFG-Richtlinien zur Graduiertenförderung einzureichen. Diese Richtlinien und weitere Informationen zur Promotion an der FHW sind der Homepage der FHW/Forschung/Promotion zu entnehmen.

Letzte Änderung: 11.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster