Dekanat
Das Dekanat vertritt durch das Leitungsgremium aus Dekan, Prodekan und Studiendekanin die Fakultät nach außen und übt innerhalb der Fakultät die Leitungsfunktion aus.
Das Dekanat ist somit für alle Aufgaben auf Fakultätsebene zuständig, hierzu gehören bspw. strategische Entscheidungen wie Zielvereinbarungen aber auch die Verwaltung der Personal- und Sachmitteln. Im Dekanat werden die Beschlüsse des Fakultätsrats vorbereitet und für deren Umsetzung gesorgt. Neben den Verwaltungsaufgaben obliegt es dem Dekanat auch Berufungsverfahren durchzuführen.