Dekan Frank Bünning
Prof. Dr. Frank Bünning
Die Aufgaben des Dekans sind im Hochschulgesetz geregelt. Er vertritt die Fakultät innerhalb und außerhalb der Universität. Er ist Vorsitzender im Fakultätsrat, bereitet die Sitzungen vor und vollzieht die Beschlüsse. Der Dekan führt die laufenden Geschäfte der Fakultät sowie die ihm vom Fakultätsrat zur Erledigung zugewiesenen Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit. Er entscheidet nach Anhörung des Fakultätsrates über die Verteilung der Stellen der Mitarbeiter:innen und deren Verwendung sowie über die Verteilung der Mittel der Fakultät, soweit sie nicht einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Betriebseinheit mit eigener Leitung zugewiesen sind. Der Dekan stellt sicher, dass das der Fakultät zugeordnete wissenschaftliche Personal und die sonstigen Mitarbeiter:innen ihren Verpflichtungen nachkommen. Er trägt Sorge dafür, dass die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die sonstigen zur Lehre verpflichteten Personen ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen und Aufgaben in der Betreuung der Studierenden ordnungsgemäß erfüllen.
Der Dekan wird vom Fakultätsrat mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten nach Maßgabe der Grundordnung für die Dauer von mindestens vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Auf Vorschlag des Dekans können nach Maßgabe der Grundordnung maximal zwei Stellvertreterinnen aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten gewählt werden. In der Stellvertretung nimmt Frau Prof. Dr. Heike Olbrecht, Studiendekanin die Aufgaben wahr. Dem Prodekan Prof. Dr. Marco Taubert obliegt die Unterstützung der Forschungsaktivitäten.