Kriterien für die Begutachtung von Graduiertenanträgen

  1. Wiss. Qualifikation der KandidatInnen und ihre wiss. Bestrebungen (allenfalls Wunsch zur wissenschaftlichen Karriere)
  2. Forschungsrelevanz der Fragestellung (Einbettung in die disziplinäre Theorienbildung, Mehrwert für das Fach)
  3. Gesellschaftspraktische Relevanz der Fragestellung (Mehrwert für die Gesellschaft)
  4. Inhaltliche Bewertung der Fragestellung
  5. Methodische Angemessenheit
  6. Angemessenheit des zeitlichen Rahmens
  7. Sonstiges (Notendurchschnitt, Alter)

 

Letzte Änderung: 27.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster